Was ist Schulbegleitung?
Als Schulbegleiter werden Personen bezeichnet, die im Rahmen der Eingliederungshilfe Kinder mit Beeinträchtigung (körperlich, geistig, seelisch-emotional) im Schulalltag begleiten.
Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?
Vom Hinweis zur Hilfe
Meistens werden die Eltern seitens der Schule oder des Kindergartens darauf aufmerksam gemacht, dass es Unterstützungsmöglichkeiten für ihr Kind gibt. Bald darauf stellt sich die Frage, wie das Kind eine gute Schulbegleitung erhalten kann.
Die Diagnose stellt der Arzt
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer oder körperlicher Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.
Antragstellung und Genehmigung
Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für drohende seelische Behinderungen (nach §35a SGB VIII).
Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird der Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX). Die jeweilige Behörde legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.
Als Eltern bzw. Sorgeberechtigte haben sie (nach §5 SGBVIII) dann ein Wunsch- und Wahlrecht, zwischen den anerkannten Anbietern ihrer Region auszuwählen.
Die beste Begleitung finden
Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass „die Chemie stimmt“. Wir erklären Ihnen die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf persönlich.
Dauer der Schulbegleitung
Wie lange ein Kind von einer Schulbegleitung betreut wird, ist sehr unterschiedlich. Die Begleitung kann wenige Monate oder bis zu mehreren Jahren dauern. Dauer und Umfang der Schulbegleitung ist davon abhängig, wie lange diese vom Kosten- und Leistungsträger genehmigt wird.