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Die Wohngruppe Windrose bietet jungen Menschen die Möglichkeit in einem entwicklungsfördernden Umfeld zu leben und hinsichtlich ihrer individuellen Bedarfe und Lebenssituationen Betreuung und Förderung zu erfahren. Das pädagogische Angebot ist mit der naturnahen Umgebung, mitten im Teutoburger Wald in Oerlinghausen (Kreis Lippe), eng verknüpft und richtet sich an Jungen und Mädchen ab 6 Jahren.
Die rechtliche Grundlage stellt § 27 i.V.m. § 34 SGB VIII dar. Die Grundlage für die Hilfeplanung findet sich in § 36 SGB VIII.
Wir freuen uns, dass Sie sich für das stationäre Angebot der AHF-Familienhilfe interessieren. Die Räumlichkeiten der Wohngruppe Windrose bieten 9 großzügige Einzelzimmer, sowie diverse Gemeinschafts- und Hobbyräume auf einer Ebene. Jedes Schlafzimmer verfügt über ein eigenes Badezimmer mit WC. Für körperlich eingeschränkte Personen ist die Gruppe barrierefrei über einen Aufzug erreichbar.
Der Gebäudekomplex liegt auf einem großen Naturgrundstück am Ortsrand mitten in einem Waldstück in Oerlinghausen. Mit einem Beachvolleyball-, sowie einem Fußballplatz, einer Feuerstelle und großzügiger Rasenfläche lädt das Gelände dazu ein, sich sportlich zu betätigen und erlebnispädagogische Aktionen vorzunehmen, was konzeptionell im Wohngruppenalltag verankert ist. Zusätzlich steht im Gebäude eine Turnhalle zur Verfügung, deren regelmäßige Nutzung für die Wohngruppe möglich ist.
Des Weiteren wird durch die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen des Bezugsbetreuersystems eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit angeboten und folgende Bedürfnisse gefördert:
Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien wird von unserer Seite als sehr wichtig für die Entwicklungsprozesse der jungen Menschen eingestuft, weshalb die Beratung und Absprachen mit den Eltern und anderen Beteiligten Personen für uns eine hohe Priorität einnimmt.
Bei einem Wunsch nach Unterstützung im Bereich der stationären Betreuung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Unser Angebot wird nach einer fachlichen Einschätzung der pädagogischen Mitarbeiter der Windrose, durch das zuständige Jugendamt beauftragt. Wird ein Hilfebedarf festgestellt, steht es Ihnen nach § 5 SGB VIII frei, gegenüber der zuständigen Behörde zu äußern, durch welchen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe von Ihnen die Unterstützung gewünscht wird.
Zwischen dem christlichen Schulverein Lippe e.V. (CSV) sowie dem Jugendamt des Kreises Lippe besteht eine gültige Entgeltvereinbarung für das beschrieben Angebot.
AHF-Familienhilfe
Moritz-Rülf-Straße 1
32756 Detmold
Telefon: 05231-3083200
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